Zur Person
Andreas Aurin, geb. 1966
Zur Person
Andreas Aurin, geb. 1966
Studium / Staatsexamen
- Von 1987 bis 1993 studierte ich Rechtswissenschaften in Bielefeld,
- 1993 Erstes juristisches Staatsexamen, anschließend Referendariat und
- 1995 Zweites juristisches Staatsexamen,
- seit 1996 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen und tätig.
Besondere Kenntnisse
Aufgrund besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse bin ich berechtigt,
- seit Februar 2001 den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“,
- seit Dezember 2006 den Titel „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ und
- seit November 2014 den Titel “Fachanwalt für Medizinrecht” zu führen.
Vortrags- und Dozententätigkeiten
Regelmäßige Vortragstätigkeit im Arbeits- und Gesundheitsrecht, langjährige Lehrtätigkeit in der Altenpflegeausbildung an einem Fachseminar für Altenpflege und an einem Ausbildungs- und Fortbildungsinstitut für Pflegeberufe, seit Februar 2012 Dozent an einer Fachhochschule im berufsbegleitenden Studiengang „Berufspädagogik im Gesundheitswesen – Fachrichtung Pflege“.
Zur eigenen Weiterqualifizierung nehme ich regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil.
Mitgliedschaften
- Mitglied im Deutschen Anwaltsverein sowie der Arbeitsgemeinschaften für Arbeitsrecht, Medizinrecht, Versicherungsrecht,
- Mitglied im Deutschen Arbeitsgerichtsverband,
- Vertrauensanwalt und Mitglied des Vereins Medizinrechtsanwälte e.V.,
- Mitglied des Netzwerkes “Fachanwälte für Versicherungsrecht” sowie
- Mitglied in der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD).