Zur Person

Andreas Aurin, geb. 1966

Zur Person

Andreas Aurin, geb. 1966

Studium / Staatsexamen

  • Von 1987 bis 1993 studierte ich Rechtswissenschaften in Bielefeld,
  • 1993 Erstes juristisches Staatsexamen, anschließend Referendariat und
  • 1995 Zweites juristisches Staatsexamen,
  • seit 1996 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen und tätig.

Besondere Kenntnisse

Aufgrund besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse bin ich berechtigt,

  • seit Februar 2001 den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“,
  • seit Dezember 2006 den Titel „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ und
  • seit November 2014 den Titel “Fachanwalt für Medizinrecht” zu führen.

Vortrags- und Dozententätigkeiten

Regelmäßige Vortragstätigkeit im Arbeits- und Gesundheitsrecht, langjährige Lehrtätigkeit in der Altenpflegeausbildung an einem Fachseminar für Altenpflege und an einem Ausbildungs- und Fortbildungsinstitut für Pflegeberufe, seit Februar 2012 Dozent an einer Fachhochschule im berufsbegleitenden Studiengang „Berufspädagogik im Gesundheitswesen – Fachrichtung Pflege“.

Zur eigenen Weiterqualifizierung nehme ich regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil.

Mitgliedschaften

  • Mitglied im Deutschen Anwaltsverein sowie der Arbeitsgemeinschaften für Arbeitsrecht, Medizinrecht, Versicherungsrecht,
  • Mitglied im Deutschen Arbeitsgerichtsverband,
  • Vertrauensanwalt und Mitglied des Vereins Medizinrechtsanwälte e.V.,
  • Mitglied des Netzwerkes “Fachanwälte für Versicherungsrecht” sowie
  • Mitglied in der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD).