Service / Kosten
Kosten
Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich grundsätzlich nach dem zugrundeliegenden Streitwert.
Für verschiedene Rechtsangelegenheiten gibt es daher unterschiedliche Gebührensätze, je nach Höhe des Streitwertes. Die gesetzliche Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Erstberatung
Die Erstberatung soll Aufschluss über die bestehende Rechtsfrage bringen. Es ist empfehlenswert, sich möglichst früh von einem Anwalt beraten zu lassen, um vermeidbare Fehler oder eventuelle Fehleinschätzungen der Rechtslage abzuwenden.
Mandatsübertragung
Bei der Übertragung des Mandates werden die Kosten der Erstberatung angerechnet.
Sämtliche Gebühren sind im RVG geregelt. Hierbei richten sich die anfallenden Gebühren nach einem Vergütungsverzeichnis. Dieses können Sie unter www.jusline.de einsehen und so die Gebühren ermitteln.
Ich arbeite mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, wird von mir die Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung erbeten. Wird von der Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage erteilt, erfolgt eine Abrechnung der Kosten direkt mit der Rechtsschutzversicherung. Für Sie kann in diesem Fall allenfalls die von Ihnen vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung anfallen.
Soweit dies gesetzlich etwa in der außergerichtlichen Tätigkeit zulässig ist, kann die anwaltliche Vergütung in einer Honorarvereinbarung vertraglich gesondert festgelegt werden.
Falls Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sein sollten, die Kosten des Rechtsanwaltes aus eigenen Mitteln zu tragen, kann das zuständige Gericht Ihnen Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe bewilligen. Die Gewährung hängt von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ab, die nachzuweisen sind.
Ich erstelle Ihnen gern im Vorfeld eine Aufstellung der voraussichtlich anfallenden Kosten.